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Wie man (kein) Google-Autor wird
[ 26.03.2009 ]
Wie man Google-Autor wird
1. Man erhält die Anfrage eines Verlags, dem man für eine bereits verlegte Veröffentlichung bisher nicht das Recht zur digitalen Verwertung eingeräumt hat, ob man ihm das Recht zur digitalen Verwertung einräumt.
2. Man stimmt der digitalen Verwertung durch den Verlag auf Grund der weiteren in Aussicht gestellten Veröffentlichungsmöglichkeiten zu.
3. Der Verlag arbeitet mit der Staatsbibliothek München zusammen, die an einer Internetplattform arbeitet, auf der Bücher, die vor mehr als drei Jahren erschienen sind, der internationalen Scientific Community zugänglich gemacht werden sollen.
4. Die Publikationen werden open access (frei zugänglich und in der Nutzung kostenfrei) auf der Plattform zur Verfügung gestellt.
5. Bei kommerziellen Nutzungen wird der Verlag den Autor/die Autorin beteiligen.
6. Kommerzielle Nutzungen bleiben aus, da es bereits einen freien, kostenlosen Zugang zur Publikation gibt.
7. Die Staatsbibliothek München arbeitet als einzige deutschsprachige Bibliothek mit Google bei der weltweiten digitalen Erfassung und Bereitstellung von Büchern im Google-Partnerschaftsprogramm zusammen.
9. Google bietet ohne vorhergehende Einholung der Rechte sowohl rechtlich nicht mehr geschützter als auch nicht mehr lieferbare Bücher im Volltext in seiner Google Buchsuche an.
10. Erhält Google die Rechte über einen Google-Partner oder einen Verlag, gehen folgende Nutzungsrechte auf Google über: für Netzveröffentlichungen, Downloads, Print-On-Demand und E-Books.
11. Google beteiligt Autor und Verlag an den Einahmen aus den Werbungen, die Google in den elektronischen Ausgaben der Bücher schaltet.
12. Vertrag mit Google wird keiner geschlossen, die Rechteabtretung geschieht per Zustimmung bzw. keiner Ablehnung der Rechtebeanspruchung durch Google, die Verrechnung erfolgt maschinell.
13. Das von Google im Volltext angebotene Buch kehrt außer mit Einzelstückabzügen im Print-on-Demand-Verfahren oder mit fliegenden Blättern oder als E-Book (Kindle 1) und/oder als Bildschirmtext mit synthetischer Lesestimme als E-Book-/Hörbuchmischung (Kindle 2) nie wieder in den Primärmarkt bzw. Printmedienmarkt zurück.
14. Der Autor/die Autorin wartet darauf, dass weltweit irgendwer nach dessen/deren Buch sucht (auf Zugriffe).
15. Man ist Google-Autor/Google-Autorin geworden.
Wie man kein Google-Autor wird
1. Man folgt der Einladung von Google nicht, auf der Vergleichsseite googlebooksettlement.com ein Autorenkonto zu eröffnen, um Google seine persönlichen Daten und Rechtebeziehungen bekanntzugeben.
2. Google verfügt nicht über Personendaten, Steuernummern, Bankverbindungen und Angaben über Rechtebeziehungen zwischen Autoren und Verlagen zum Aufbau seiner über alle Sprachen und Länder (und deren Gesetzgebungen) hinweg agierenden Rechteverwertungsagentur.
4. Man schreibt an BookSettlement_de@RustConsulting.com, dass man sich für die Bedingungen eines individuell mit Google abgeschlossenen Vertrags interessiert.
5. Man ist mit der automatischen Antwort von Google nicht zufrieden und schreibt neuerlich.
6. Man ist über die wiederholten Automatenreaktionen verärgert und wendet sich mit einer Kritik an Google an die Presse.
7. Der Europa-Sprecher von Google, Santiago de la Mora, meldet sich und weist die Kritik als unangebracht zurück: Ohne das Einverständnis des Autors/der Autorin oder sonstigen Rechteinhabers/sonstigen Rechteinhaberin würde Google nicht mehr als eine Seite anzeigen.
8. Das erste ausführlicher erfasste Beispiel von sich, das man mit der Google Buchsuche findet, enthält 10 von insgesamt 12 Seiten eines Beitrags für ein Sammelwerk, für den man nie jemandem Weiterverwertungsrechte gegeben hat.
9. Man wartet auf die für Mitte des Jahres angekündigte Einladung zur kollektiven Rechte-Wahrnehmung durch die Literar-Mechana, VG Wort oder Pro Litteris, um sich die bisherigen Nutzungen abgelten zu lassen und Google das Recht zur Weiternutzung zu entziehen.
Gerhard Ruiss, Wien, 23.03.2009
(Der Autor ist Schriftsteller und Geschäftsführer der österreichischen IG Autorinnen Autoren.)
Kommentare Chronologie wechseln
[ 07.10.09 - 21:30 ] [ Kommentar von Klaus Ebner ] Google vernichtet mit seinem Vorgehen eine zweihundertjährige Entwicklung des Urheberrechts. Zu erwarten, dass Google irgendeinem Autor etwas dafür bezahlt, scheint mir sehr naiv. Auch von mir sind bereits Texte bei Google auffindbar. Ich wurde niemals gefragt, es gibt keinerlei Erlaubnis, meine Rechte sind laut Urheberrecht eigentlich aufrecht (ich bin nicht tot, schon gar keine 70 Jahre lang), und ich werde niemals auch nur einen Cent dafür sehen. Wenn Google die Texte dann eines Tages verkauft - egal in welcher Form -, dann werden die Autoren auch nichts bekommen dafür. Tenor: Kultur ist Allgemeingut - wovon ein Autor leben soll, geht die Allgemeinheit nichts an. Auch wenn ich ein E-Book herausgebe, dann möchte ich das mit einem entsprechenden Verlag machen und einen Vertrag dafür abschließen - bei Google fällt das alles flach. Was mich am meisten an der Sache aufregt: Die Amerikaner, bei denen das Urheberrecht ohnehin sehr viel schwächer ausgeprägt ist als in Europa, setzen sich über alle Rechte hinweg, bekommen von den Gerichten unverständlicherweise eine Bestätigung und einen Freibrief, und ganz Europa hüpft mit, weils ja eh allen ein Dorn im Auge ist, dass Autoren für ihre Texte auch noch was bezahlt bekommen. Ich glaube, dass durch die Google-Geschichte die geringprozentige Abgeltung, die Autoren für ihre Arbeit bekommen auch noch verloren geht. Und noch ein Wort zur tollen Verbreitung im Internet: die halte ich für eine theoretische. Menschen, die keine Bücher lesen, lesen auch keine im Internet.
[ 27.03.09 - 11:34 ] [ Kommentar von Cornelia Travnicek ] Als Informatik- und Sinologiestudentin habe ich einen etwas anderen Zugang zu der Thematik. In der Informatik würde ich mich eher zu den Verfechterinnen des Open Source und des Open Access Gedanken zählen, denn vor allem für wissenschaftliche Veröffentlichungen ist es so, dass Open Access die bei weitem günstigere und für AutorInnen effektivere Variante darstellt ihre Arbeiten zu publizieren - da hier ansonsten AutorInnen und deren ArbeitgeberInnen (z.B. die Universität) zahlen müssen und private Konzerne daran verdienen. Und in China ist die Anzahl der kursierenden Raubkopien eines Buches durchaus ein Maß für den Erfolg der Autorin.
Als Autorin literarischer Werke stehe ich dem Gedanken, dass meine Bücher In Auszügen online gefunden werden können, durchaus positiv gegenüber, es ist lediglich zufriedenstellend zu regeln, was ein Auszug ist. 10 von 12 Seiten sind sicher kein Auszug mehr. Ist das Buch jedoch vergriffen bedarf es einer eigenen Regelung. Normalerweise würden die Rechte nach dem Vertrag (so hoffe ich, hat es jeder in seinen AutorInnenverträgen stehen) wieder an die Autorin zurück gehen und sie könnte sich einen anderen Verlag suchen - sofern ein Verlag Interesse zeigt. Das wäre durch Google abzuwarten. Findet die Autorin keinen neuen Verlag , so ist das Buch für die Welt nicht mehr ausreichend zugänglich und Google würde mit seinem Service (sofern der angegeben Abgeltungssatz stimmt) eine durchaus gerecht bezahlte Möglichkeit eines Print on Deman oder E-Book Verlages anbieten. Wäre mein Buch vergriffen und kein Verlag würde es neu auflegen wollen, wäre ich dankbar, wenn es bei Google "gekauft" werden könnte. Google ist groß genug, um etwaigen Raubkopierer im Netz die Stirn zu bieten. Der einzige Stein des Anstoßes ist lediglich die Vorgehensweise von Google: Klar ist, dass der administrative Aufwand um mit jedem Autor einen eigenen Vertrag abzuschließen nicht tragbar ist. Auch wird man nicht gerne vor vollendete Tatsachen gestellt, sondern lieber vorgewarnt. Es wären nun die Autorenverbände in Zusammenarbeit mit der LiteraMechana gefragt, auf die modernen Entwicklungen zu reagieren und als geeignete Schnittstelle zu agieren. Wir dürfen diese Chance, die sich so der Musikindustrie in dieser Art leider nie geboten hat, nicht versäumen. Wir sollten versuchen den Prozess von Anfang an konstruktiv mitzugestalten und für unsere Anliegen zu nützen um im Endeffekt unsere Recht einerseits zu schützen und andererseits bestmöglich zu verwerten.
[ 26.03.09 - 15:27 ] [ Kommentar von Walter Grond ] Was (auch) fassungslos macht an dieser Situation, ist die Anonymität eines Konzernes wie Google. Die technischen Möglichkeiten, die sich heute für eine neue Form für die Verbreitung von Literatur bieten, sind nicht nur begrüßenswert, sondern schärfen ja auch den Blick für das Wesentliche eines Buches: es ein Gefäß, das mit anderen Gefäßen (Büchern) verlinkt ist. Die Weltbibliothek wird aber von Menschen gemacht und verwaltet. Das will Google vergessen machen. Nicht die Maschine entscheidet.
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